Unfall – Was tun?

nformationen über einen Verkehrsunfall

Team expert GC

Sie waren nicht schuld am Autounfall? Dann brauchen Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Gutachter!

Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich alle durch den Unfall entstandenen Schäden und Zusatzkosten (z. B. Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Anwaltskosten und weitere Ausgaben) von der gegnerischen Partei bzw. deren Haftpflichtversicherung erstatten zu lassen. Außerdem haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Das ist besonders wichtig, denn Sie sollten die Bewertung Ihres Schadens nicht demjenigen überlassen, der dafür zahlen muss.

Als Sachverständige von Team expert GC ist es unsere Aufgabe, Ihre Schäden exakt zu kalkulieren und ein professionelles Gutachten zu erstellen – damit Sie Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend machen können.

Wichtig!

Geschädigte berichten häufig, dass sie von Versicherungs­gutachtern davor gewarnt werden, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen – mit dem Argument, der Schaden sei nur geringfügig. Bei sogenannten Bagatellschäden, so heißt es, würde die Beauftragung eines Gutachters gegen die Schadensminderungs­pflicht gemäß § 254 BGB verstoßen, sodass die Gutachterkosten vom Geschädigten selbst zu tragen seien.

Aber wie soll ein Laie erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt? Was genau gilt als geringfügiger Schaden?
Ist die sogenannte Bagatellgrenze von 750 € verbindlich? Und wie kann der Geschädigte wissen, ob diese überschritten wurde?

Die Tatsache ist:
Aufgrund der immer komplexeren Fahrzeugbauweise erscheint Unfallschaden für den Laien oft geringfügig – obwohl nicht sichtbare Bauteile beschädigt sein können. Dies führt zu sogenannten verdeckten Schäden.

In solchen Fällen weiß der Geschädigte oft nicht, welchem Risiko er sich aussetzt, wenn er mit einem verdeckt beschädigten Fahrzeug weiterfährt. Es geht also nicht nur um die Höhe der Entschädigung, sondern auch um die Verkehrssicherheit und Unfallsicherheit des Fahrzeugs – und somit um die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein weiteres Problem entsteht beim späteren Verkauf des Fahrzeugs.
Wird ein Unfall nicht offengelegt, weil er als vermeintlich geringfügig galt, der Schaden sich jedoch als erheblich herausstellt, kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn der Verkäufer eines Fahrzeugs ist verpflichtet, den Käufer über bekannte unfallbedingte Schäden zu informieren.

Our advice

Schedule an inspection appointment with an Team expert GC!
During the on-site inspection of your vehicle, they will discuss with you which solution is most sensible for you, as the injured party.
Preserving evidence and assessing the damage must be done in any case, regardless of whether the damage is minor or not, if the injured party wishes to enforce their claim for compensation. An alternative to an expert report is a brief report. This can be prepared by the Team expert GC expert without exposing the injured party to accusations of violating their duty to mitigate damages by the insurance company. Another advantage of a brief report prepared by an Team expert GC expert is the creation of photographs, which are necessary for preserving evidence. Insurance claims handlers usually request photographs after submitting a workshop cost estimate, which the injured party would have to take themselves. This often poses problems for the injured party because they run the risk of not being able to plausibly present the damage to the insurance company due to poor photographs, which can lead to an unjustifiably low amount or even a rejection of the claim for compensation.

Sind Sie als Geschädigter verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen?

Nein! Gemäß § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Gläubiger (Geschädigte) statt der Reparatur den notwendigen Geldbetrag verlangen. Bei einer Sache umfasst der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Der Geschädigte kann also die Reparaturkosten gemäß Gutachten geltend machen, jedoch ohne die Mehrwertsteuer.

Fazit

Wir empfehlen, nach einem Autounfall stets das Team expert GC zu kontaktieren, unabhängig davon, ob Sie den Unfall verursacht haben oder Geschädigter sind. Besonders als Geschädigter können wir Ihnen als unabhängige Kfz-Sachverständige helfen, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sollten Sie den Unfall verursacht haben, informieren wir Sie dennoch über Ihre Rechte und können gegebenenfalls nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung auch ein Schadensgutachten 

5 Schritte – Wie verhalte ich mich richtig?

Befolgen Sie diese 5 Schritte, um sich im Falle eines Unfalls richtig zu verhalten.

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